Auch sonst ergeben sich keinerlei Hinweise, weshalb die Polizeiberichte nicht der Wahrheit entsprechen würden. So konnte aus dem Fluss ein weiterer Fallschirm sichergestellt werden, womit auch die Ausführungen der Polizei im Anzeigerapport, der Beschuldigte habe diesen (sowie zwei weitere Fallschirme) aus der Hosentasche gezogen und treiben lassen, stimmen dürften. Auf die polizeilichen Feststellungen kann somit vollumfänglich abgestellt werden.