Er habe den Fluss überqueren wollen, habe es aber nicht geschafft (pag. 120 Z. 72 ff.). Insofern darf davon ausgegangen werden, dass der Beschuldigte – wie ihm vom befragenden Polizisten anlässlich der Befragung vom 19. Mai 2022 vorgehalten wurde – in der Mitte der Aare gedreht hat und an das linke Aareufer zurückgeschwommen ist, wo er bereits von den Polizisten erwartet und schliesslich auch herausgezogen wurde. Zudem ist erstellt, dass der Beschuldigte auf der Flucht vor der Polizei vor einem Maschendrahtzaun am J.________(Strasse) einen Sack mit 111 Kokainfallschirmen auf den Boden warf.