Sie decken sich mit der Spurenlage gemäss den weiteren objektiven Beweismitteln sowie auch stellenweise mit den Aussagen des Beschuldigten: So führte der Beschuldigte in seiner ersten Einvernahme am 19. Mai 2022 unter anderem aus, die Polizei habe ihn, nachdem sie eine Personenkontrolle durchführen wollte, verfolgt, bis er in den Fluss gesprungen sei. Er habe den Fluss überqueren wollen, habe es aber nicht geschafft (pag. 120 Z. 72 ff.).