Die aufgefundene DNA- Spur sei eine Mischspur, welche es überall gebe und auf unterschiedliche Weise entstehen könne. An der Stelle, wo der Sack aufgefunden worden sei, würden regelmässig Personen verkehren und es seien zahlreiche Möglichkeiten denkbar, wie die Spur des Beschuldigten an den Sack gelangt sei, wobei man es schlussendlich nicht genau wisse. Es liege mitnichten eine erdrückende Beweislast, sondern insgesamt viel zu wenig Aufschlüsse für eine direkte Täterschaft des Beschuldigten vor (vgl. Plädoyer vor der oberen Instanz, pag. 645 f.).