Auch sei der Beschuldigte mit einer Durchsuchung einverstanden gewesen. Auch habe die Polizei im ersten Rapport einzig geschrieben, dass der Beschuldigte etwas «Weisses» habe fallen lassen und erst im Anzeigerapport vom 18. August 2022 die Information nachgeschoben, dass es ein weisser Sack gewesen sei. Sodann sei Tatsache, dass die Polizei dieses «Weisse» damals nicht sofort habe sicherstellen können, sondern an den Tatort zurückgekommen sei, wobei es sich um einen Ort handle, an welchem regelmässig diverse Objekte (z. B. Bierflaschen, Spritzen und Säcke) aufzufinden seien.