7.5 Argumente der Verteidigung Die Verteidigung bringt zusammengefasst vor, die Behörden hätten nicht genügend Beweise erhoben und insbesondere unzureichend nach entlastenden Beweisen gesucht. So sei nicht nachvollziehbar, weshalb das Mobiltelefon des Beschuldigten nicht durchsucht worden sei, wenngleich Mobiltelefone bei BetmG- Widerhandlungen regelmässig ein Fundus für Informationen seien. Auch sei der Beschuldigte mit einer Durchsuchung einverstanden gewesen.