Das Gericht erachtet es aufgrund der erdrückenden Beweislage als erwiesen, dass er die 111 Fallschirme aus dem Kunststoffbeutel mit sich führte und sich ausserdem in der Aare stehend eines Fallschirmes, welcher sich in seinen Hosentaschen befand, entledigte. Der Sachverhalt gemäss Anklageschrift wird grundsätzlich als erstellt erachtet, allerdings geht das Gericht von insgesamt 112 Fallschirmen aus, da nur ein Objekt aus der Aare sichergestellt werden konnte.