11 7.4 Erwägungen der Vorinstanz Die Vorinstanz gelangte zu folgendem Beweisergebnis (S. 6 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 299): Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass der Beschuldigte auf der Flucht vor der Polizei einen Kunststoffbeutel mit Kokain fallen liess. Der Polizist, welcher ihn verfolgte, befand sich ca. fünf Meter hinter ihm und konnte den Vorfall genau beobachten.