7.3 Bestrittener und unbestrittener SV Unbestritten ist, dass der Beschuldigte am 19. Mai 2022 zwischen ca. 08.10 Uhr und 08.20 Uhr in Bern zwischen der H.________(Strasse) / Höhe I.________(Örtlichkeit) und J.________(Strasse) von der Polizei zur Personenkontrolle angehalten wurde und in der Folge Richtung Aarebord davonrannte. Hingegen bestreitet der Beschuldigte integral, die ihm vorgeworfenen BetmG- Widerhandlungen begangen zu haben. Er habe bei der Flucht vor der Polizei weder einen Sack fallengelassen noch in der Aare stehend mehrere Fallschirme mit Kokain aus seiner Hosentasche ins Wasser gelassen.