Eine unterschiedliche Klasse würde bedeuten, dass diese Proben nicht aus demselben Pool wie die anderen stammen könnten (pag. 117). Zudem werden die untersuchten Proben auf ihre Wirkstoffmenge untersucht, wobei der Reinheitsgrad Cocain Base auf 56-58% und derjenige von Cocain Hydrochlorid auf 63-65% festgesetzt wird (pag. 116). Neben den erwähnten Polizeiberichten liegen der Kammer als objektive Beweismittel Fotos der Kokainfallschirme aus Kunststoffbeutel, erstellt durch die Polizei (pag. 105 f.) sowie Fotos vom Fundort des Kunststoffbeutels mit den Kokainfallschirmen (pag. 125 f.) vor. 7.2.2 Subjektive Beweismittel