Dem Forensisch-chemischen Abschlussbericht des Instituts für Rechtsmedizin der Universität Bern vom 24. Juni 2022 (Quervergleichsanalyse; pag. 115 ff.), ist zu entnehmen, dass alle drei untersuchten Stoffe der chemischen Klasse «A» zugeordnet werden können, was bedeute, dass diese Proben aus demselben Pool stammen könnten. Eine unterschiedliche Klasse würde bedeuten, dass diese Proben nicht aus demselben Pool wie die anderen stammen könnten (pag.