__ (PCN ________), mit allen im Spurenprofil vorhandenen Merkmalen überein. Als Schlussfolgerung wird im Bericht festgehalten, die oben erwähnten Feststellungen und Resultate würden ausserordentlich stark dafür sprechen, dass die biologische Spur ab dem Knoten des Kunststoffbeutels der zweiten Verpackungsschicht (Ass. 003) von A.________, A.________, stamme (pag. 108). Dem Forensisch-chemischen Abschlussbericht des Instituts für Rechtsmedizin der Universität Bern vom 24. Juni 2022 (Quervergleichsanalyse; pag.