Beim Ass. 001 rannte der Schreibende ca. 5 Meter hinter dem Beschuldigten her, als er den Plastikbeutel am Aarebord auf den Boden fallen liess. Wie bereits im Berichtsrapport erwähnt, konnte dieser jedoch nicht unmittelbar gesichert werden, da A.________ weiter flüchtete und der Schreibende die Verfolgung weiterführte. Zu erwähnen ist, dass die Örtlichkeit, an welcher Herr A.________ den Plastikbeutel fallen liess, in unwegsamem Gelände (sehr steil und voller Äste) rund 30 Meter oberhalb des Langmauerwegs lag.