Der Beschuldigte sei das Aarebord hinunter geflüchtet und sei in der Folge in die Aare gesprungen. Er sei selbstständig ans Ufer geschwommen und habe durch die Polizei angehalten werden können. Vor der Anhaltung habe der Beschuldigte ein Cellophansack weggeworfen, in welchem 111 Fallschirme mit Kokain, brutto 112,3 Gramm, aufgefunden werden konnten (pag. 3). Im Berichtsrapport der Kantonspolizei vom 19. Mai 2022 (pag. 98 ff.) wird Folgendes festgehalten: Zur eingangs erwähnten Zeit konnte der Beschuldigte unter der I.________(Örtlichkeit) auf der H.________ (Strasse) durch den Schreibenden sowie Kollege C.________, während uniformierter