+ mindestens 3 x 0.5 Gramm). 7.2 Beweismittel 7.2.1 Objektive Beweismittel Ausgangslage der vorliegenden Beweiswürdigung bildet der Bericht über die vorläufige Festnahme der Kantonspolizei Bern vom 19. Mai 2022 (pag. 2 ff.). Daraus geht hervor, dass der Beschuldigte am Donnerstag, 19. Mai 2022 um 08:20 Uhr am J.________(Strasse) in Bern zur Personenkontrolle angehalten worden sei. Als er aufgefordert worden sei, sich gegenüber der Polizei auszuweisen, habe er zu Fuss die Flucht ergriffen. Der Beschuldigte sei das Aarebord hinunter geflüchtet und sei in der Folge in die Aare gesprungen.