A.________ führte damit im Zeitpunkt der Polizeikontrolle mindestens 114 verkaufsfertig abgepackte Einzelportionen ("Fallschirme") zu je knapp einem Gramm Kokaingemisch mit einem Bruttogewicht von insgesamt mindestens 105 Gramm und einem Reinheitsgrad zwischen 56% und 58% (+/- 4%) Kokainbase auf sich, wobei diese Betäubungsmittel – wie sich aus den Umständen der Anhaltung sowie den zahlreichen einschlägigen Vorstrafen des Beschuldigten ergibt – zur Veräusserung an verschiedene unbekannte Abnehmer im Raum Bern, insbesondere in der Gegend der Reitschule, bestimmt waren.