1. von der Anschuldigung der qualifizierten Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz durch Besitz von mindestens 57 Gramm reinem Kokain, angeblich begangen bzw. festgestellt am 19. Mai 2022 in Bern 2. von der Anschuldigung der Hinderung einer Amtshandlung, angeblich begangen am 19. Mai 2022 in Bern 3. von der Anschuldigung des Verweisungsbruchs, angeblich begangen im Zeitraum vom 10. Mai 2022 bis zum 19. Mai 2022 in Bern evtl. an anderen Ortschaften der Schweiz