4. Es sei die Zustimmung zur Löschung der betreffend A.________ erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten nach Ablauf der gesetzlichen Frist der auftraggebenden Behörde zu erteilen (Art. 354 Abs. 4 lit. a StGB i.V.m. Art. 16 DNA-ProfilG). 5. Es sei die Landesverweisung (Einreise- und Aufenthaltsverweigerung) im Schengener Informationssystem einzutragen. 6. Das Honorar des amtlichen Verteidigers sei gerichtlich zu bestimmen (Art. 135 StPO). 7. Das Urteil sei dem Bundesamt für Polizei mitzuteilen (Art. 28 Abs. 3 BetmG).