4. zur Bezahlung der erst- und oberinstanzlichen Verfahrenskosten (inkl. einer angemessenen Gebühr gemäss Art. 31 VKD). III. Im Weiteren sei zu verfügen: 1. A.________ sei in Sicherheitshaft zu belassen. 2. Die beschlagnahmten Gegenstände seien einzuziehen und zu vernichten (Art. 69 StGB). 3. Es sei die Zustimmung zur Löschung des betreffend A.________ erstellten DNA-Profils (PCN Nr. ________) nach Ablauf der gesetzlichen Frist dem Bundesamt zu erteilen (Art. 16 DNA- ProfilG).