4. Anträge der Parteien Die Generalstaatsanwaltschaft stellte in der Berufungsverhandlung vom 7. Dezember 2023 die folgenden Anträge (pag. 652 ff.; Hervorhebungen im Original): I. Es sei festzustellen, dass das erstinstanzliche Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland (Kollegialgericht in Dreierbesetzung) vom 4. April 2023 hinsichtlich der Einstellung bezüglich der Anschuldigung des Verweisungsbruchs, angeblich begangen in der Zeit vom 27. März 2022 bis 09. Mai 2022 in der Schweiz (AKS Ziff. I.1.3.) in Rechtskraft erwachsen ist.