3. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Mit Berufungserklärung vom 22. Mai 2023 beantragte Rechtsanwalt B.________ namens und im Auftrag des Beschuldigten, der Beschuldigte sei anlässlich der Berufungsverhandlung erneut zu den Vorwürfen zu befragen (pag. 338). Mit Verfügung der Verfahrensleitung vom 25. Mai 2023 wurde den Parteien Kenntnis davon gegeben, dass von Amtes wegen anlässlich der Berufungsverhandlung eine Einvernahme mit dem Beschuldigten durchgeführt werde (pag. 341). Von Amtes wegen wurden sodann ein aktualisierter Strafregisterauszug (pag. 627 ff.), ein Leumundsbericht (pag.