344 f.) als auch der Beschuldigte (Schreiben vom 13. Juni 2023, pag. 346) teilten mit, dass kein Nichteintreten auf die Berufung der jeweils anderen Partei beantragt werde. Die Berufungsverhandlung vor der 1. Strafkammer fand am 7./8. Dezember 2023 statt (pag. 636 ff.).