2. Berufung Gegen dieses Urteil meldeten die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland mit Eingabe vom 5. April 2023 (pag. 289) und der Beschuldigte, amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt B.________, mit Eingabe vom 14. April 2023 (pag. 290) fristgerecht die Berufung an. Die schriftliche Urteilsbegründung datiert vom 1. Mai 2023 (pag. 294 ff.) und wurde den Parteien mit Verfügung vom 2. Mai 2023 zugestellt (pag. 326 f.). Am 15. Mai 2023 reichten die Generalstaatsanwaltschaft (pag. 335 f.)