5. Dem zuständigen Bundesamt wird die Zustimmung zur Löschung des erstellten DNA-Profils (PCN ________) nach Ablauf der gesetzlichen Frist vorzeitig erteilt (Art. 16 Abs. 4 i.V.m. 17 Abs. 1 DNA-ProfilG). Bis zum Ablauf dieser Frist dürfen die biometrischen erkennungsdienstlichen Daten verwendet werden (Art. 354 Abs. 4 Bst. a StGB). 6. [Eröffnungs- und Mitteilungsformel] 7. [Eröffnungs- und Mitteilungsformel] 8. [Eröffnungs- und Mitteilungsformel]