2. Das beschlagnahmte Kokain wird zur Vernichtung eingezogen sofern es nicht bereits entsorgt wurde (Art. 69 StGB). 3. A.________ kann das Mobiltelefon Oppo inkl. SIM-Karte innert 30 Tagen nach Rechtskraft des Urteils beim Regionalgericht Bern-Mittelland abholen, andernfalls wird es entsorgt. Sofern er sich bei Eintritt der Rechtskraft noch in Haft befindet, werden Mobiltelefon und SIM-Karte zuhanden seiner Effekten der Haftanstalt zugestellt. 4. Der beschlagnahmte Geldbetrag von CHF 200.00 wird an die Geldstrafe von CHF 200.00, angerechnet (Art. 263 Abs. 1 Bst. b StPO).