71 Der Kanton Bern entschädigt Rechtsanwalt B.________ für die amtliche Verteidigung von A.________ vor erster Instanz mit CHF 10'648.85. Es wird festgestellt, dass die Entschädigung bereits vollständig ausbezahlt wurde. A.________ hat dem Kanton Bern die für das erstinstanzliche Verfahren ausgerichtete Entschädigung von insgesamt CHF 10'648.85 zurückzuzahlen und Rechtsanwalt B.________ die Differenz zwischen der amtlichen Entschädigung und dem vollen Honorar, ausmachend CHF 2'584.80, zu erstatten, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art.