1. Der A.________ mit Urteil der Kantonalen Staatsanwaltschaft für besondere Aufgaben vom 19. November 2020 für eine Geldstrafe von 16 Tagessätzen zu CHF 70.00 gewährte bedingte Vollzug wird nicht widerrufen. Die Probezeit wird um ein Jahr verlängert. 2. Die erstinstanzlichen Kosten für das Widerrufsverfahren von CHF 300.00 werden A.________ zur Bezahlung auferlegt. 3. Die oberinstanzlichen Kosten für das Widerrufsverfahren von CHF 300.00 werden A.________ zur Bezahlung auferlegt. 4. Auf die Ausrichtung einer Entschädigung wird verzichtet. IV.