70 2. Zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu CHF 60.00, ausmachend total CHF 1'800.00. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 3 Jahre festgesetzt. 3. Zu einer Landesverweisung von 7 Jahren. 4. Zur Bezahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten von total CHF 16'585.35. 5. Zur Bezahlung der oberinstanzlichen Verfahrenskosten von total CHF 6'000.00. III.