1. das Widerrufsverfahren PEN 22 858 (Urteil der Regionalen Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland vom 5. Oktober 2017) gegen A.________ eingestellt wurde (Art. 46 Abs. 5 StGB); 2. die Verfahrenskosten für das in Ziff. I.1 hiervor genannte Widerrufsverfahren von CHF 300.00 vom Kanton Bern getragen werden; 3. diesbezüglich auf die Ausrichtung einer Entschädigung verzichtet wurde. II. A.________ wird schuldig erklärt: 1. der Vergewaltigung, mehrfach begangen in der Zeit vom ca. 1. Januar 2014 bis zum 3. Mai 2021, in D.________(Ortschaft), E.________weg, z.N. von C.________, insbesondere