Abschliessend wird für die Teilnahme an der Berufungsverhandlung eine Stunde dazugerechnet, während der Aufwand für die Nachbetreuung um eine Stunde gekürzt wird. Nach dem Gesagten ist der oberinstanzlich geltend gemachte Aufwand für das laufende Jahr um 5.75 Stunden auf 20.75 Stunden zu kürzen. Demnach entschädigt der Kanton Bern Rechtsanwalt B.________ für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten vor oberer Instanz mit CHF 6'276.30 (inkl. Reisezuschlag, Auslagen und Mwst.).