Auch diesbezüglich erschliesst sich der beachtliche Vorbereitungsbedarf für die Besprechung nicht. Die Kammer erachtet es als angezeigt, die 320 Minuten für den Zeitraum von 13. März bis 13. Mai 2024 sowie die 225 Minuten für den Zeitraum von 1. bis 4. Juni 2024, ausmachend insgesamt 9 Stunden, um gesamthaft 5.75 Stunden auf 3.25 Stunden zu kürzen. Abschliessend wird für die Teilnahme an der Berufungsverhandlung eine Stunde dazugerechnet, während der Aufwand für die Nachbetreuung um eine Stunde gekürzt wird.