66 chungsaufwand oder weitergehendes Aktenstudium erfordert hätten. Zwar reichte die Verteidigung am 13. Mai 2024 diverse Dokumente ein mit dem Antrag, diese zu den Akten zu erkennen (vgl. pag. 663 ff.). Die Zusammenstellung der Dokumente gemeinsam mit dem Beschuldigten rechtfertigt die Vielzahl an Besprechungen mit diesem und die vorangehenden Besprechungsvorbereitungen indes nicht. Zudem dürfte die Redaktion der Beweisangabe an sich nicht aufwendig gewesen sein. Sodann macht Rechtsanwalt B.___