Die vorinstanzliche Urteilsbegründung umfasst 59 Seiten und der Beschuldige wurde bereits vor erster Instanz durch Rechtsanwalt B.________ verteidigt, womit dieser über umfassende Fallkenntnisse verfügte. Die Kammer erachtet für die genannten Positionen deshalb einen Gesamtaufwand von 1 Stunde und 15 Minuten als ausreichend. Zudem ist bezüglich der Position «Aktenstudium, juristische Abklärungen und Schreiben an Klient» vom 25. Mai 2023 nicht ersichtlich, wofür die geltend gemachten 30 Minuten effektiv aufgewendet wurden.