_, wurde von der Vorinstanz für das erstinstanzliche Verfahren gemäss eingereichter Kostennote vom 20. Februar 2023 (pag. 505 ff.) auf insgesamt CHF 10'648.85 festgesetzt. Dies ist zu bestätigen. Der Kanton Bern entschädigt Rechtsanwalt B.________ für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten vor erster Instanz mit CHF 10'648.85.