Die Generalstaatsanwaltschaft beantragte demgegenüber nebst Schuldsprüchen für die vier Vergewaltigungsvorwürfe und den Vorwurf der Drohung die Verurteilung des Beschuldigten zu einer Freiheitsstrafe von 56 Monaten, zu einer bedingt zu vollziehenden Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu CHF 30.00 bei einer Probezeit von drei Jahren sowie zu einer Landesverweisung von acht Jahren. Zumal der Beschuldigte in allen Anklagepunkten schuldig erklärt und zu einer Freiheitsstrafe von 48 Monaten, einer bedingt zu vollziehenden Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu CHF 60.00 bei einer