Die Rechtsfolge, das heisst die Dauer der Landesverweisung, ist aufgrund des Verschuldens und der Gefährdung der öffentlichen Sicherheit zu bestimmen (Urteil des Bundesgerichts 6B_1079/2022 vom 8. Februar 2023 E. 9.2.1 mit Hinweisen). Die Vorinstanz verurteilte den Beschuldigten zu einer Landesverweisung von 5 Jahren (pag. 513). Anlässlich der Berufungsverhandlung beantragte die Generalstaatsanwaltschaft die Verurteilung des Beschuldigten zu einer Landesverweisung von 8 Jahren (vgl. E. I.4.2 hiervor).