b StGB dem Vollzug der Landesverweisung nicht entgegen. 18.4.3 Vollzug einer Wegweisung Schliesslich muss der Vollzug der Landesverweisung als grundsätzlich möglich betrachtet werden. Das Staatssekretariat für Migration führt in seinem Schreiben vom 24. April 2024 aus, es sei im heutigen Zeitpunkt nicht abschätzbar, ob und wann in Zukunft ein Vollzug einer Landesverweisung möglich sein werde. Es gebe aktuell kein Rückübernahmeabkommen zwischen den schweizerischen und den eritreischen Behörden. Die eritreische Botschaft in Genf stelle nur für Personen, die freiwillig in ihr Heimatland zurückkehren wollten, Ersatzreisedokumente aus.