55 Der Beschuldigte hat die öffentliche Sicherheit und Ordnung der Schweiz damit wiederholt und zuletzt massiv missachtet. Selbst die Ausfällung von bedingt zu vollziehenden Geldstrafen hielt den Beschuldigten nicht davon ab, weiter straffällig zu werden. Dass er sich seit der Drohung im Mai 2021 – soweit bekannt – nichts mehr zu Schulden hat kommen lassen, ist angesichts des Gesagten unbeachtlich. 18.2.3 Familiäre Verhältnisse Der Beschuldigte ist in Eritrea bei seiner Mutter aufgewachsen und hat zwei Halbschwestern sowie einen Halbbruder (pag.