seine Deutschkenntnisse sind angesichts seiner mehrjährigen Aufenthaltsdauer in der deutschsprachigen Schweiz als erstaunlich schlecht zu bezeichnen. So war er anlässlich der Berufungsverhandlung durchgehend auf eine Übersetzung angewiesen und schien die gestellten Fragen vor der Übersetzung auch nicht bloss teilweise zu verstehen (vgl. pag. 746). In der Schweiz ist er lediglich in einem eritreischen Verein engagiert (pag. 89 Z. 270 f.) und in seiner Freizeit treffe er sich in der Stadt mit seinen Landsleuten und gehe in ein eritreisches und ein äthiopisches Restaurant (pag. 481 Z. 23 ff.).