54 18.2 Echter Härtefall 18.2.1 Aufenthaltsdauer in der Schweiz und Grad der Integration Der Beschuldigte ist am ________ in Eritrea geboren (pag. 703) und reiste am 22. April 2008 im Alter von 21 Jahren in die Schweiz ein (pag. 315). Somit befindet er sich zwar seit rund 16 Jahren in der Schweiz, den Grossteil seines Lebens und insbesondere die prägenden Kindheits- und Jugendjahre hat er allerdings in Eritrea verbracht. In der Schweiz arbeitete der Beschuldigte zeitweise in einem Restaurant als Küchenhilfe (pag. 80 Z. 315; pag. 88 Z. 203;