Das (menschenrechtliche) Non-refoulement-Gebot im Sinne von Art. 66d Abs. 1 Bst. b StGB gilt absolut, und verhindert unabhängig eines ausländerrechtlichen Status, der begangenen Straftaten oder des Gefährdungspotentials des Betroffenen eine Ausschaffung (Urteile des Bundesgerichts 6B_1367/2022 vom 7. August 2023 E. 1.3.2 und 6B_1042/2021 vom 24. Mai 2021 E. 5.3.3; je mit Hinweisen). Bei Flüchtlingen ist die Landesverweisung zudem nur unter den Voraussetzungen des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (Flüchtlingskonvention