49 gestellt werden. Einerseits geht der Beschuldigte mittlerweile einer geregelten Arbeit nach und kann seinen Lebensunterhalt ohne Hilfe bestreiten. Seit dem 1. Juli 2023 lebt er zudem mit seiner Partnerin und den beiden gemeinsamen Kindern zusammen, wobei er sich auch an der Kinderbetreuung beteiligt. Andererseits wird der Beschuldigte vorliegend zum ersten Mal zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Diese ist – bereits angesichts der Strafhöhe von vier Jahren – unbedingt zu vollziehen, was eine präventive Wirkung nach sich ziehen dürfte.