48 pag. 690 ff.) und gemäss Arbeitsvertrag vom 22. Februar 2024 verdient seine Partnerin monatlich CHF 2'911.95 brutto (pag. 694), ausmachend CHF 2'740.00 netto. Zu Gunsten des Beschuldigten wird auf die tieferen, sich aus den eingereichten Unterlagen ergebenden Monatslöhne abgestellt. Obwohl der Beschuldigte nicht verheiratet ist, ist das Einkommen seiner Partnerin bei der Berechnung des Tagessatzes miteinzubeziehen, zumal sie in einem gefestigten Konkubinat leben. Folglich ist ihm nebst dem Pauschalabzug von 25 % und dem Abzug von 15 % resp.