_ AG in einem 60 % Pensum im Stundenlohn angestellt (vgl. E. IV.14.5.1 hiervor). Gemäss eigenen Angaben verdient er monatlich zwischen CHF 4'500.00 und CHF 4'700.00 netto (pag. 730 Z. 22 f.) und seine Partnerin ca. CHF 4'000.00 netto (pag. 730 Z. 40 f.). Demgegenüber ergibt sich aus den eingereichten Lohnabrechnungen für die Monate Januar bis April 2024 ein durchschnittlicher Monatslohn des Beschuldigten von CHF 3'670.00 netto (vgl.