Wie die Vorinstanz zutreffend ausgeführt hat (pag. 583 f., S. 48 f. der vorinstanzlichen Urteilsbegründung) gestalten sich die Umstände vorliegend ähnlich wie im Referenzsachverhalt. Die Handlungen des Beschuldigten haben ihren Ursprung ebenfalls in einer konfliktbeladenen Beziehung zwischen ihm und C.________. Zudem hatte C.________ aufgrund der Androhung von Schlägen Angst, zumal sie vom Beschuldigten zuvor viermal vergewaltigt worden ist und somit bereits mehrfach die körperliche Überlegenheit und Geringschätzung des Beschuldigten erleben musste.