14.5.4 Fazit zu den Täterkomponenten Im Ergebnis wirken sich die Täterkomponenten straferhöhend aus. Die Kammer erachtet eine Erhöhung um einen Monat auf 48 Monate Freiheitsstrafe als angemessen. 14.6 Konkretes Strafmass Insgesamt erachtet die Kammer für die vier Vergewaltigungsvorfälle eine Gesamtstrafe von 48 Monaten bzw. 4 Jahren Freiheitsstrafe als angemessen. Bei dieser Strafhöhe fällt ein (teil-)bedingter Strafvollzug der Freiheitsstrafe ausser Betracht.