Namentlich wurde er mit Urteil der Regionalen Staatsanwaltschaft Berner Jura-See- land vom 5. Oktober 2017 wegen diverser Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz zu einer bedingt zu vollziehenden Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu CHF 50.00 bei einer Probezeit von zwei Jahren sowie zu einer Busse von CHF 1'500.00 verurteilt. Zudem wurde er mit Urteil der Kantonalen Staatsanwaltschaft für besondere Aufgaben vom 19. November 2020 wegen mehrfacher Verbreitung harter Pornografie nach Art.