45 von insgesamt CHF 5'092.40 (pag. 659). Die genannten Umstände wirken sich im Rahmen der Strafzumessung neutral aus. Zu berücksichtigen ist indes, dass der Beschuldigte mehrfach vorbestraft ist. Namentlich wurde er mit Urteil der Regionalen Staatsanwaltschaft Berner Jura-See- land vom 5. Oktober 2017 wegen diverser Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz zu einer bedingt zu vollziehenden Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu CHF 50.00 bei einer Probezeit von zwei Jahren sowie zu einer Busse von CHF 1'500.00 verurteilt.