14.2 Bestimmung der Einsatzstrafe (Vorfall gemäss Ziff. I.1.2 der Anklageschrift) 14.2.1 Objektive Tatkomponenten Unter dem Titel des Ausmasses des verschuldeten Erfolgs bzw. der Gefährdung des betroffenen Rechtsguts gilt zunächst festzuhalten, dass durch die Vergewaltigung die hochrangigen Rechtsgüter der sexuellen Integrität und Selbstbestimmung von C.________ erheblich verletzt wurden. Es ist gerichtsnotorisch, dass derartige