Sie habe sich nicht wehren können, sie habe keine Kraft gehabt. Sie habe sich [wohl gemeint: nachher] nicht gewehrt, sondern ihn einfach machen lassen. Auf die Frage, ob Gewalt im Spiel gewesen sei, antwortete sie, er habe sie fest nach unten gedrückt und mit aller Kraft ein Bein nach oben genommen (vgl. pag. 17 Z. 52 ff., pag. 23 Z. 365 ff. sowie pag. 24 Z. 386 ff. und Z. 398 f.). Damit hat C.________ dem Beschuldigten unmissverständlich klargemacht, mit dem Beischlaf nicht einverstanden zu sein. Einerseits hat sie ihm dies zunächst ausdrücklich gesagt und durch den Versuch, ihn wegzudrücken, auch körperlich gezeigt.